Auszug
- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Deliktsrecht
Deliktische Schadensersatzansprüche, §§ 823 ff. BGB
Deliktsrecht
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Deliktische Schadensersatzansprüche, §§ 823 ff. BGB
Deliktsrecht, §§ 823 ff. BGB
- Grds. verschuldensabhängiger Schadensersatz
- Ggü. jedermann geschuldet (unabhängig davon, ob Sonderverbindung / Schuldverhältnis besteht)
- Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, §§ 280 ff. BGB: Erfordert Schuldverhältnis
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was ist kennzeichnend für deliktische Schadensersatzansprüche? Wie unterscheiden sich die Voraussetzungen im Kern von denen der §§ 280 ff. BGB?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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