Auszug
- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Kaufvertrag
Inzahlungnahme
Inzahlungnahme
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Inzahlungnahme
Rechtsnatur der Abrede
- Doppelkauf mit Aufrechnungsabrede: Zwei getrennte Kaufverträge
- Nach Parteiwillen einheitlicher Vertrag; Sonst Käuferinteresse nicht ausreichend berücksichtigt (bei Rücktritt des Verkäufers wegen Mangels hat Käufer zwei Autos und muss vollen Kaufpreis zahlen)
- Einheitlich gemischter Vertrag aus Kauf und Tausch ⇨ Rücktritt nur vom ganzen Vertrag, d.h. Rücktritt wegen Mangelhaftigkeit des in Zahlung gegebenen Gebrauchtwagens führt zu Rückabwicklung des gesamten Vertrags (auch über Neuwagen)
- Lösung unnatürlich, Käuferschutz überdehnt
- Einheitlicher Kaufvertrag über Neuwagen mit Ersetzungsbefugnis (Leistung an Erfüllung statt analog § 364 I BGB)
- Käufer darf wählen statt eines Teils des Kaufpreises altes Kfz zu leisten, Verkäufer zur Annahme verpflichtet (Gewährleistung an Erfüllung statt wie Käufer, § 365 BGB)
2.Wiederholen
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Frage
Wie ist eine Inzahlungnahme rechtlich zu qualifizieren?
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