- Zivilrecht
- Mobiliarsachenrecht
- Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Pfandrechte
Pfandrechte
PfandrechtePfandrecht
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Pfandrechte
Pfandrechte: Sicherungsnehmer erhält Recht zur Verwertung der Pfandsache im Sicherungsfall
- Minus zum Eigentum: Aufbewahrung und Verwertung an Sache (≠ Nutzungsrecht) bei Eintritt der Pfandreife
- Vorschriften über Eigentum gelten entsprechend, § 1227 BGB: Insb. §§ 823 I, § 985, 1004 BGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter einem Pfandrecht?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Schuldnerin S hat einen Kredit bei Bank B aufgenommen und sein Auto als Sicherheit verpfändet. S kann den Kredit nicht zurückzahlen. Gläubigerin G erwirbt die Forderung von B. Welche Aussagen sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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