Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis
Schuldübernahme, §§ 414 ff. BGB
Schuldübernahme
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Schuldübernahme, §§ 414 ff. BGB
Voraussetzungen
- Erfordert Genehmigung des Gläubigers, § 415 I 1 BGB: Da dieser ein Interesse daran hat, wer sein Schuldner ist (z.B. lieber Millionär als Mittelloser)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was ist die Voraussetzung einer Schuldübernahme?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A möchte sich ein neues Fahrrad kaufen, kann es aber gerade nicht bezahlen. Händler H ist bereit, den Betrag zu stunden, wenn er eine Sicherheit bekommt. Die B möchte ihre Freundin A beim Sport machen unterstützen und sichert ggü. H daher zu, notfalls für die Schuld der A einzustehen.
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