Auszug

Umfang des Herausgabeanspruchs, § 818 I BGB

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Umfang des Herausgabeanspruchs, § 818 I BGB

Umfang des Herausgabeanspruchs

  • Bereicherungsgegenstand selbst: Was der Kondiktionsschuldner erlangt hat
  • Daraus gezogene Nutzungen: z.B. Zinserträge; nichtgezogene Nutzungen z.B. zu ersetzen im Wege eines Schadensersatzanspruchs

    • Ersparte Aufwendungen: z.B. ersparte Schuldzinsen, wenn Bereicherungsgegenstand zur Schuldentilgung eingesetzt
      • Nicht herauszugeben, da nicht aus Gebrauch, sondern Verbrauch des Bereicherungsgegenstands erzielt
        • Wertungsmäßig kein Unterschied, ob Geld zinsbringend angelegt, oder Zinszahlungen erspart, beides bereichert letztlich
      • BGH: Herausgabe zumindest analog § 818 I BGB

  • Surrogate: Aus Bereicherungsgegenstand (auf bestimmungsgemäße Weise) Erlangtes; z.B. Forderung mittlerweile nach Fälligkeit eingezogen ⇨ Eingezogener Geldbetrag herauszugeben
    • Rechtsgeschäftliches Surrogat: z.B. Kaufpreis aus Weiterverkauf
      • Für Unmöglichkeit der Herausgabe ist § 818 II BGB lex specialis

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Was ist außer dem Bereicherungsgegenstand selbst noch herauszugeben?

Logo

Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Neben weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht, zum Thema Gesetzliche Schuldverhältnisse findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
  • Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
  • Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
  • Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
  • Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
  • Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten
Jurahilfe.de App Vorschau

Das sagen unsere Nutzer

Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

Anonymer Nutzer

Feedback aus der Community

s
Jurahilfe.de App Vorschau