Auszug

§ 823 I BGB C: Weiterfressermangel als Eigentumsverletzung (Anwendbarkeit des Deliktsrechts)

Weiterfressermangel

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

§ 823 I BGB C: Weiterfressermangel als Eigentumsverletzung (Anwendbarkeit des Deliktsrechts)

Meinungsstreit über den Weiterfressermangel als Eigentumsverletzung i.S.d. § 823 I BGB

  • M.M.: Käufer von Anfang an mangelhaftes Eigentum verschafft, Resteigentum kann nicht selbständig verletzt werden
    • Nicht einzusehen, dass mangelhafte Sache deliktisch weniger geschützt als mangelfreie
  • h.L.: Stoffgleichheit als Kriterium nicht geeignet, da dann Hersteller einer von Anfang an unbrauchbaren Sache nicht gem. § 823 BGB haftet, dafür aber Hersteller einer funktionierender Sache mit kleinem Mangel („Je kleiner der Vorwurf desto größer die Haftung“)
    • Je größer der Fehler des Produzenten, desto eher wäre Mangel während der Gewährleistungsfrist entdeckt worden
  • Rspr.: Beschädigung mangelfreier Restsache ist Eigentumsverletzung, wenn später eingetretener Schaden nicht stoffgleich mit Mangel (Integritätsinteresse)
    1. Funktional abgrenzbares Einzelteil (z.B. Schalter zur Sicherung der Gesamtsache)
    2. Mangel wäre mit vertretbarem Aufwand zu beheben gewesen
    3. Ursprünglicher Mangelunwert verglichen mit späterer Schadenshöhe geringfügig
    • Mangel selbst kein gem. § 823 I BGB ersatzfähiger Schaden (vertragliches Äquivalenzinteresse)

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Kann ein Weiterfressermangel als Eigentumsverletzung i.S.d. § 823 I BGB qualifiziert werden? Was spricht dafür und was dagegen?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Die Firma F kauft bei Großhändler G eine Reinigungsanlage. Nach der Inbetriebnahme gerät Schmutzöl in Brand, da ein verbauter kleiner Schwimmschalter defekt ist und die Heizdrähte nicht rechtzeitig abschaltet. Da die kaufrechtlichen Mängelgewährleistungsrechte bereits verjährt sind, fragt F sich, ob ihr ein Anspruch aus § 823 I BGB zusteht.

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Logo

Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Neben weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht, zum Thema Gesetzliche Schuldverhältnisse findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
  • Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
  • Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
  • Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
  • Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
  • Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten
Jurahilfe.de App Vorschau

Das sagen unsere Nutzer

Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

Anonymer Nutzer

Feedback aus der Community

s
Jurahilfe.de App Vorschau