Auszug
- Zivilrecht
- Zivilrechtliches Allgemeinwissen
- Ausdrücke und Definitionen
Synallagma
SynallagmaGegenleistung
1.Verstehen
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Synallagma
Synallagma: Leistungspflichten beider Vertragsparteien zueinander in gegenseitigem Abhängigkeitsverhältnis, d.h. eine Leistung wird nur um der anderen Willen erbracht (lat.: „do ut des“, dt.: „ich gebe damit du gibst“)
- Insb. beim gegenseitigen Vertrag sind Leistung und Gegenleistung synallagmatisch verknüpft: z.B. Bezahlung durch den Käufer erfolgt nur zum Zwecke, den Verkäufer zu Übergabe und Übereignung der Kaufsache zu veranlassen (Hauptleistungspflicht)
- Daneben können sich jedoch auch Pflichten ergeben, die nicht im Synallagma stehen, z.B. die Pflicht des Verkäufers, die Kaufsache ordnungsgemäß zu verpacken (Nebenleistungspflicht)
2.Wiederholen
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