Auszug
- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Dienstvertrag, Behandlungsvertrag, Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Maklervertrag
Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB
Bei Gläubigerverzug gem. §§ 293 ff. BGB des Dienstberechtigten: z.B. Arbeitgeber weigert sich, Arbeitnehmer arbeiten zu lassen
- Dienstverpflichteter nicht zur Nachholung der Leistung verpflichtet, § 615 BGB
- Wenn Arbeitnehmer einseitig „rausgeworfen“, muss er seine Arbeitskraft weder tatsächlich gem. § 294 BGB, noch wörtlich gem. § 295 BGB anbieten, da dies reine Förmelei wäre; muss sich aber anderweitig erzielten bzw. böswillig unterlassenen Zwischenverdienst anrechnen lassen, § 615 2 BGB bzw. § 11 KSchG
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Müssen Dienstleistungen nachgeholt werden, wenn der Dienstberechtigte mit der Annahme in Verzug kommt?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A arbeitet für Arbeitgeber B. Als B eines Tages nichts für A zu tun hat, schickt er diesen eine Stunde früher nach Hause. Am nächsten Tag verlangt B, dass A diese Stunde nach Feierabend nachholt. A weigert sich. Zu recht?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht, zum Thema Vertragliche Schuldverhältnisse findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.