Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Besonderheiten im Schuldverhältnis
Kreditsicherung
Akzessorisch
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Kreditsicherung
Akzessorische und nichtakzessorische Sicherheiten
- Akzessorische Sicherheiten: Insb. Bürgschaft, Hypothek, Vormerkung, Pfandrechte
- In Bestehen, Inhalt und Durchsetzung direkt von gesichertem Anspruch abhängig, z.B. Bürgschaft erlischt, wenn gesicherter Anspruch erlischt
- Eselsbrücke für akzessorische Sicherungsmittel: „Mit der Forderung Hand in Hand gehen Bürgschaft, Hypothek, Vormerkung und Pfand“
- Nichtakzessorische Sicherheiten: Insb. Sicherungszession, Sicherungsübereignung, Sicherungsgrundschuld
- Nicht direkt abhängig von gesichertem Anspruch: z.B. Sicherungszession nicht „automatisch“ unwirksam, wenn gesicherter Anspruch erlischt
- Aber Sicherungsabrede zur Verknüpfung von Kreditsicherheit und gesichertem Anspruch: z.B. Anspruch aus Sicherungsabrede auf Rückübertragung des im Rahmen der Sicherungszession abgetretenen Anspruchs, wenn gesicherter Anspruch erlischt
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Sind Kreditsicherheiten in ihrem Bestehen und der Möglichkeit ihrer Geltendmachung immer von der gesicherten Forderung abhängig?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A nimmt bei Bank B ein Darlehen auf, wobei eine kurze Verjährungsfrist für den Rückzahlungsanspruch von sechs Monaten vereinbart wird. Der Anspruch ist mit einer Hypothek besichert. A zahlt das Darlehen nicht zurück. Kann B nach 13 Monaten aus der Hypothek gegen A vorgehen?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
A nimmt bei Bank B ein Darlehen auf, wobei eine kurze Verjährungsfrist für den Rückzahlungsanspruch von sechs Monaten vereinbart wird. Der Anspruch ist mit einer Hypothek besichert. A zahlt das Darlehen nicht zurück. Kann B nach 13 Monaten aus der Hypothek gegen A vorgehen?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 3
Welche Aussagen über Kreditsicherheiten sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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