Auszug
- Zivilrecht
- Allgemeines Sachenrecht
- Eigentum
Vindikation: Einwendungen des Besitzers, Recht zum Besitz, § 986 I BGB
Recht zum BesitzBesitzrecht
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Vindikation: Einwendungen des Besitzers, Recht zum Besitz, § 986 I BGB
Besitzrechte
- Schuldrechtliche Vereinbarungen mit Eigentümer: z.B. Mietvertrag
- Tatsächliche Besitzgestattung
- Pfandrechte: z.B. Werkunternehmerpfandrecht, § 647 BGB; z.B. vertragliches Pfandrecht, §§ 1204 ff. BGB
- Berechtigte GoA
- Anwartschaftsrecht
- Rspr.: Kein Recht zum Besitz, da keine Grundlage im Gesetz dingliches Besitzrecht anzunehmen
- h.L.: Recht zum Besitz, da wesensgleiches Minus zum Eigentum
- Ergibt sich jedenfalls regelmäßig schon aus Kaufvertrag: Nur relevant, wenn Anwartschaftsrecht auf Dritten übertragen, der von Eigentümer in Anspruch genommen
- Zurückbehaltungsrecht, §§ 273, 1000 BGB
- h.L.: Kein Recht zum Besitz, da Rechtsfolge im Prozess Zug-um-Zug Verurteilung und nicht wie bei Recht zum Besitz Klageabweisung
- Rspr.: Recht zum Besitz, aber trotzdem nur Zug-um-Zug-Verurteilung, aber trotzdem Anwendung der §§ 987 ff. BGB, wenn keine Regelungen zu Verwendungen und Nutzungen
- Streitentscheid entbehrlich
2.Wiederholen
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Frage
Welche Besitzrechte solltest du kennen?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Mieterin M mietet eine Wohnung von Vermieter V. Eigentümer E, der das Eigentum an der Wohnung nach Vertragsabschluss zwischen M und V erworben hat, verlangt von M die Herausgabe der Wohnung. M weigert sich. Welche Aussagen sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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