Auszug

Vindikation: Einwendungen des Besitzers, Recht zum Besitz, § 986 I BGB

Recht zum BesitzBesitzrecht

1.
Verstehen

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Vindikation: Einwendungen des Besitzers, Recht zum Besitz, § 986 I BGB

Besitzrechte

  • Schuldrechtliche Vereinbarungen mit Eigentümer: z.B. Mietvertrag
  • Tatsächliche Besitzgestattung
  • Pfandrechte: z.B. Werkunternehmerpfandrecht, § 647 BGB; z.B. vertragliches Pfandrecht, §§ 1204 ff. BGB
  • Berechtigte GoA
  • Anwartschaftsrecht
    • Rspr.: Kein Recht zum Besitz, da keine Grundlage im Gesetz dingliches Besitzrecht anzunehmen
    • h.L.: Recht zum Besitz, da wesensgleiches Minus zum Eigentum
    • Ergibt sich jedenfalls regelmäßig schon aus Kaufvertrag: Nur relevant, wenn Anwartschaftsrecht auf Dritten übertragen, der von Eigentümer in Anspruch genommen
  • Zurückbehaltungsrecht, §§ 273, 1000 BGB
    • h.L.: Kein Recht zum Besitz, da Rechtsfolge im Prozess Zug-um-Zug Verurteilung und nicht wie bei Recht zum Besitz Klageabweisung
    • Rspr.: Recht zum Besitz, aber trotzdem nur Zug-um-Zug-Verurteilung, aber trotzdem Anwendung der §§ 987 ff. BGB, wenn keine Regelungen zu Verwendungen und Nutzungen
    • Streitentscheid entbehrlich

2.
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3.
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Frage 1

Mieterin M mietet eine Wohnung von Vermieter V. Eigentümer E, der das Eigentum an der Wohnung nach Vertragsabschluss zwischen M und V erworben hat, verlangt von M die Herausgabe der Wohnung. M weigert sich. Welche Aussagen sind richtig?

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