- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Geschäftsführung ohne Auftrag
Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 677 ff. BGB
1.Verstehen
Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 677 ff. BGB
Echte und unechte GoA
- Echte GoA, § 677 BGB: Mit Fremdgeschäftsführungswille
- Berechtigte GoA, §§ 677, 683 BGB: Im Interesse und Wille des Geschäftsherrn
- Unberechtigte GoA, §§ 677, 684 BGB: Nicht im Interesse und Wille des Geschäftsherrn
- Unechte GoA, § 687 BGB: Kein Fremdgeschäftsführungswille
- Vermeintliche Eigengeschäftsführung, § 687 I BGB: Keine Kenntnis von Fremdheit des Geschäfts
- Angemaßte Eigengeschäftsführung, § 687 II BGB: Kenntnis von Fremdheit des Geschäfts
2.Wiederholen
Wie unterscheiden sich die echte und die unechte GoA und was sind ihre Unterfälle?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
A und B besitzen zwei benachbarte Ferienwohnungen. Sie haben die Wohnungsschlüssel ausgetauscht, damit sie im Bedarfsfall füreinander einspringen können. A möchte seine Wohnung momentan jederzeit zur eigenen Verfügung bereit halten. B vermietet dessen Ferienwohnung dennoch für ein Wochenende an ihren Bekannten C. Um dem C die Schlüssel zu bringen, entstehen ihr Fahrtkosten. Kann sie dafür von A Ersatz verlangen?
A und B besitzen zwei benachbarte Ferienwohnungen. Sie haben die Wohnungsschlüssel ausgetauscht, damit sie im Bedarfsfall füreinander einspringen können. B möchte sich selbst etwas dazuverdienen und vermietet die Ferienwohnung des A für ein Wochenende an ihren Bekannten C. Um dem C die Schlüssel zu bringen, entstehen ihr Fahrtkosten. Welche Aussagen sind richtig?
A und B besitzen zwei benachbarte Ferienwohnungen. Sie haben die Wohnungsschlüssel ausgetauscht, damit sie im Bedarfsfall füreinander einspringen können. B möchte sich selbst etwas dazuverdienen, nimmt die Wohnung des A in Besitz und vermietet sie an ihren Bekannten C. Welche Aussagen sind richtig?
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