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Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 677 ff. BGB

Geschäftsführung ohne AuftragGoA
Aktualisiert vor 8 Tagen

Was versteht man unter einer Geschäftsführung ohne Auftrag?

Merke

Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), §§ 677 ff. BGB: Geschäftsführer besorgt ein Geschäft für Geschäftsherrn ohne von diesem dazu beauftragt oder sonst berechtigt zu sein

Wie unterscheiden sich die echte und die unechte GoA und was sind ihre Unterfälle?

Merke

Echte und unechte GoA

  • Echte GoA, § 677 BGB: Mit Fremdgeschäftsführungswille
    • Berechtigte GoA, §§ 677, 683 BGB: Im Interesse und Wille des Geschäftsherrn
    • Unberechtigte GoA, §§ 677, 684 BGB: Nicht im Interesse und Wille des Geschäftsherrn
  • Unechte GoA, § 687 BGB: Kein Fremdgeschäftsführungswille
    • Vermeintliche Eigengeschäftsführung, § 687 I BGB: Keine Kenntnis von Fremdheit des Geschäfts
    • Angemaßte Eigengeschäftsführung, § 687 II BGB: Kenntnis von Fremdheit des Geschäfts

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Frage 1/6

A und B besitzen zwei benachbarte Ferienwohnungen. Sie haben die Wohnungsschlüssel ausgetauscht, damit sie im Bedarfsfall füreinander einspringen können. Da A schon lange nach Mietern sucht, vermietet B dessen Ferienwohnung für ein Wochenende an ihren Bekannten C. Um dem C die Schlüssel zu bringen, entstehen ihr Fahrtkosten. Kann sie dafür von A Ersatz verlangen?

Ja, aus §§ 683 1, 670 BGB.
Ja, aus §§ 684 1, 812 ff. BGB.
Ja, aus §§ 681 2, 667 BGB.
Nein.
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