Auszug
- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Werkvertrag, Werklieferungsvertrag, Pauschalreisevertrag
Pauschalreisevertrag: Mängelgewährleistung, §§ 651i ff. BGB
Pauschalreiserechtliches MängelgewährleistungsrechtMängelrechte
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Pauschalreisevertrag: Mängelgewährleistung, §§ 651i ff. BGB
Rechte des Reisenden bei Mängeln, § 651i III BGB: System entspricht weitgehend kaufrechtlichem Gewährleistungsrecht, §§ 434 ff. BGB
- Kostenlose Abhilfe, § 651k BGB: Bzw. Aufwendungsersatz bei Selbstabhilfe
- Kündigung, § 651l BGB
- Minderung, § 651m BGB
- Schadensersatz, § 651n BGB: Insb. für nutzlos aufgewendete Urlaubstage, § 651n II BGB; ggf. daneben § 823 I BGB bei Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten
- Obligatorische Mängelanzeige, § 651o BGB
- Abhilfe vorrangig vor Minderung und Schadensersatz
2.Wiederholen
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Frage
Welche Mängelrechte hat der Reisende aus dem Pauschalreisevertrag?
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