Auszug

Pauschalreisevertrag: Mängelgewährleistung, §§ 651i ff. BGB

Pauschalreiserechtliches MängelgewährleistungsrechtMängelrechte

1.
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Pauschalreisevertrag: Mängelgewährleistung, §§ 651i ff. BGB

Rechte des Reisenden bei Mängeln, § 651i III BGB: System entspricht weitgehend kaufrechtlichem Gewährleistungsrecht, §§ 434 ff. BGB

  • Kostenlose Abhilfe, § 651k BGB: Bzw. Aufwendungsersatz bei Selbstabhilfe
  • Kündigung, § 651l BGB
  • Minderung, § 651m BGB
  • Schadensersatz, § 651n BGB: Insb. für nutzlos aufgewendete Urlaubstage, § 651n II BGB; ggf. daneben § 823 I BGB bei Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten
  • Obligatorische Mängelanzeige, § 651o BGB
  • Abhilfe vorrangig vor Minderung und Schadensersatz

2.
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Welche Mängelrechte hat der Reisende aus dem Pauschalreisevertrag?

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