- Zivilrecht
- Mobiliarsachenrecht
- Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Pfandrechte
Eigentumsvorbehalt: Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers, § 161 I BGB
1.Verstehen
Eigentumsvorbehalt: Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers, § 161 I BGB
Weitere Verfügungen des Vorbehaltsverkäufers, § 161 I BGB: Grds. Verfügungsbefugnis nicht aufgehoben
Verfügung zunächst schwebend wirksam
Aber unwirksam gem. § 161 I BGB, sobald Bedingung eintritt und soweit von Bedingung abhängige Wirkung vereitelt oder beeinträchtigt
Eigentum fällt mit Bedingungseintritt an Inhaber des Anwartschaftsrechts
Jedoch gem. §§ 161 III, 936 BGB gutgläubig lastenfreier Erwerb möglich (mit Erlöschen des Anwartschaftsrechts)
2.Wiederholen
Wie verhält es sich, wenn der Vorbehaltsverkäufer nach dem Entstehen des Anwartschaftsrechts die Sache an einen Dritten übereignet?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Verkäufer V verkauft ein Fahrrad an Käufer K unter Eigentumsvorbehalt. K erhält das Fahrrad. Als er es zur Beseitigung eines Mangels erneute zu V bringt, verkauft und übergibt dieser dasselbe Fahrrad an den gutgläubigen D. Welche Aussagen sind richtig?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
