Auszug
- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Miete, Leasing, Pacht, Leihe, Darlehen
Darlehensvertrag, §§ 488 ff. BGB
Verbraucherdarlehensvertrag
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Darlehensvertrag, §§ 488 ff. BGB
Verbraucherdarlehensvertrag, §§ 491 ff. BGB
- Schriftform erforderlich, § 492 I BGB
- Informationspflichten, §§ 491, 492 BGB
- Widerrufsrecht, § 495 BGB: Widerruf gem. § 355 BGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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