Auszug

Erfüllung, §§ 362 ff. BGB

Leistung durch DritteLeistung an Dritte

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Erfüllung, §§ 362 ff. BGB

Leistung durch Dritte und Leistung an Dritte

  • Auch durch Leistung durch einen Dritten, § 267 BGB: Selbst gegen den Willen des Schuldners
  • Durch Leistung an einen Dritten grds. nur mit Zustimmung des Gläubigers, §§ 362 II, 185 BGB: Aber z.B. ggf. möglich nach Abtretung, § 407 BGB

2.
Wiederholen

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Frage

Tritt Erfüllung ein, wenn ein anderer als der Schuldner leistet? Tritt Erfüllung ein, wenn an einen anderen als den Gläubiger geleistet wird?

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