Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Erlöschen des Schuldverhältnisses
Erfüllung, §§ 362 ff. BGB
Leistung durch DritteLeistung an Dritte
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Erfüllung, §§ 362 ff. BGB
Leistung durch Dritte und Leistung an Dritte
- Auch durch Leistung durch einen Dritten, § 267 BGB: Selbst gegen den Willen des Schuldners
- Durch Leistung an einen Dritten grds. nur mit Zustimmung des Gläubigers, §§ 362 II, 185 BGB: Aber z.B. ggf. möglich nach Abtretung, § 407 BGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Tritt Erfüllung ein, wenn ein anderer als der Schuldner leistet? Tritt Erfüllung ein, wenn an einen anderen als den Gläubiger geleistet wird?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht, zum Thema Schuldrecht Allgemeiner Teil findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.