Auszug
- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Bösgläubigkeit, § 932 II BGB analog
Bösgläubigkeit
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Bösgläubigkeit, § 932 II BGB analog
Bösgläubigkeit Minderjähriger
- h.M.: Differenzierung nach Art der Besitzerlangung
- Deliktisches Verhalten (Schadensersatzansprüche, im EBV § 990 BGB): Abstellen auf Einsichtsfähigkeit gem. § 828 BGB
- Rechtsgeschäftsähnliche Handlungen oder Ansprüche (z.B. unwirksamer Vertrag, im EBV §§ 987 ff. BGB) analog § 166 I BGB auf Kenntnis der Eltern
- Wird vergleichbaren Interessenslagen gerecht
2.Wiederholen
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Frage
Nach welchem Maßstab bestimmt sich, ob ein Minderjähriger bösgläubig sein kann?
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