Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Besonderheiten im Schuldverhältnis
Verträge über digitale Produkte, §§ 327 ff. BGB
1.Verstehen
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Verträge über digitale Produkte, §§ 327 ff. BGB
Sonderregeln für Verträge über digitale Produkte, §§ 327 ff. BGB
- Kein eigener Vertragstyp, sondern allgemeine typenübergreifende Sonderregeln für alle Verträge, die digitale Produkte zum Gegenstand haben: Regeln über Inhalt, Rechte, Pflichten und Beendigung solcher Verträge
- Speziellere Regelungen für besondere Vertragstypen verdrängen eigentlich allgemeines Schuldrecht, aber ordnen Anwendbarkeit der §§ 327 ff. BGB ausdrücklich an, teilweise mit Spezialregelungen
- Kaufvertrag über digitale Produkte, §§ 475a, 445c, 453 BGB
- Schenkungsvertrag über digitale Produkte, § 516a BGB
- Mietvertrag über digitale Produkte, §§ 548a, 578b BGB
- Werkvertrag über digitale Produkte, § 650 BGB
- Kleinteilige Regelungen: Es steht eigentlich alles im Gesetz und muss nicht auswendig gelernt werden
2.Wiederholen
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