Auszug
- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Stellvertretung
Vertretungsmacht kraft Rechtsschein
Nach außen kundgemachte Innenvollmacht
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Vertretungsmacht kraft Rechtsschein
Nach außen kundgemachte Innenvollmacht, § 171 BGB: Innenvollmacht wird Geschäftsgegner mitgeteilt (≠ Außenvollmacht, wo zunächst keine Innenvollmacht); problematisch, wenn Innenvollmacht nicht (mehr) besteht
- Rechtsscheinstatbestand: Erklärer setzt Vertrauenstatbestand (wie bei Außenvollmacht) für gutgläubigen Adressaten in Bestand der Vollmacht
- Vertretergeschäft verpflichtet Vertretenen, § 171 I BGB: Haftung des Vertretenen aus veranlasstem Rechtsschein
- Rechtsscheinsvollmacht bleibt bestehen bis Widerruf der Kundgabe, § 171 2 BGB
- Widerruf der Kundgabe, § 171 2 BGB: Durch Vertreter ex nunc mit Wirkung für die Zukunft
- Alternativ auch Anfechtung der Kundmachung möglich: Durch Vertretenen ex tunc mit Wirkung auch für bereits getätigte Geschäfte möglich
- M.M.: Kundmachung gem. §§ 171, 172 BGB keine Willenserklärung, sondern Rechtsscheintatbestand ⇨ nicht anfechtbar, da Anfechtung Rechtsschein nicht beseitigen kann
- g.h.M.: Kundgemachte Innenvollmacht ist Außenvollmacht gleichzustellen ⇨ anfechtbar
- Interessengerecht, da Vertretener noch für Vertrauensschaden gem. § 122 BGB haftet (und Vertreter ohne Vertretungsmacht haftet gem. § 179 I BGB)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wird der Vertretene verpflichtet, wenn er einem Vertragspartner das Bestehen einer Innenvollmacht mitteilt, auch wenn diese nicht (mehr) besteht? Kann diese Mitteilung rückwirkend angefochten werden?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A beauftragt und bevollmächtigt den S, ihm ein Computersystem einzurichten. Ggü. Händler H erzählt er stolz, dass er den S als Vertreter gewinnen konnte. Wegen interner Differenzen widerruft A später die Vollmacht ggü. S. Dennoch kauft S danach bei H einen Computer im Namen des A. A will den Computer nicht bezahlen. Welche Aussagen sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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