- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Störungen im Schuldverhältnis
Unmöglichkeit: Wegfall der Gegenleistungspflicht, § 326 I 1 Hs. 1 BGB
1.Verstehen
Unmöglichkeit: Wegfall der Gegenleistungspflicht, § 326 I 1 Hs. 1 BGB
Wegfall der Gegenleistungspflicht bei Unmöglichkeit der Leistung, § 326 I 1 Hs. 1 BGB
- Entlohnungsforderung entfällt, § 326 I 1 Hs. 1 BGB
- Rückforderung, §§ 326 IV, 346 ff. BGB, soweit Entlohnung bereits bewirkt
2.Wiederholen
Muss der Gläubiger einer unmöglich gewordenen Leistung dennoch bezahlen? Hat er einen Anspruch, wenn er bereits im Voraus bezahlt hat?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
A kauft das gebrauchte Fahrrad der B. Bevor es zur Übergabe kommt, wird das Fahrrad gestohlen. Kann A Übereignung und Übergabe verlangen?
A kauft das gebrauchte Fahrrad der B. Er soll es am Dienstag abholen, kommt aber nicht. B lässt das Fahrrad aus Unachtsamkeit ohne Schloss an der Straße stehen. Am Mittwoch wird das Fahrrad gestohlen. A betrachtet das Geschäft damit als hinfällig. B verlangt Zahlung des Kaufpreises. Welche Aussagen sind richtig?
A kauft das gebrauchte Fahrrad der B. Bevor es zur Übergabe kommt, wird das Fahrrad gestohlen. Kann A Übereignung und Übergabe verlangen?
Der sympathische S sieht das Auto seines Nachbarn N vor seiner Garage parken und beauftragt Abschleppunternehmer A, das Auto abzuschleppen. Bevor A vor Ort ist, parkt N, der nur kurz etwas ausgeladen hat, sein Auto auf seinem eigenen Parkplatz. Muss S den A für das Abschleppen bezahlen?
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