Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis
Vertrag zugunsten Dritter, §§ 328 ff. BGB
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Vertrag zugunsten Dritter, §§ 328 ff. BGB
Besonderheiten bei Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall, § 331 BGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Welche besondere Konstellation eines Vertrags zugunsten Dritter ist im Erbrecht relevant?
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