Auszug

Eigentumsvorbehalt: Übertragung des Anwartschaftsrechts, §§ 929 ff. BGB analog

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Eigentumsvorbehalt: Übertragung des Anwartschaftsrechts, §§ 929 ff. BGB analog

  • Kontrollüberlegung, um Wertungen zu überprüfen: Kein stärkerer Schutz des Anwartschaftsrechts, als wenn bereits zum Vollrecht erstarkt worden wäre

2.
Wiederholen

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Frage

Mit welcher Kontrollüberlegung kann man die eigenen Ergebnisse beim Anwartschaftsrecht auf die richtige Wertung überprüfen?

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