- Zivilrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Grundbuch, insb. Unrichtigkeit
Gutgläubiger Erwerb, § 892 I BGB
1.Verstehen
Gutgläubiger Erwerb, § 892 I BGB
Gutgläubiger Erwerb, § 892 I BGB: Bei unrichtiger Eintragung des Veräußerers als Eigentümer im Grundbuch
- Gutgläubiger Ersterwerb: Bestellung des Rechts durch vermeintlichen Eigentümer
- Gutgläubiger Zweiterwerb: Übertragung des Rechts vom vermeintlichen Rechtsinhaber
2.Wiederholen
Wenn der Veräußerer einer unbeweglichen Sache keine Verfügungsbefugnis hat, kann der Erwerber trotzdem Eigentum erwerben?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
K kauft von N ein Grundstück. Zu seinen Gunsten wird eine Vormerkung ins Grundbuch eingetragen. Später findet K heraus, dass N überhaupt nicht Eigentümer des Grundstücks ist und zu Unrecht als Eigentümer eingetragen war. K wird kurz darauf als Eigentümerin eingetragen. Welche Aussagen sind richtig?
Eigentümer E möchte seinem Gläubiger G seine Forderung durch eine Hypothek an seinem Grundstück absichern. Welche Aussagen sind richtig?
Eigentümer E möchte seinem Gläubiger G seine Forderung durch eine Hypothek an seinem Grundstück absichern. Welche Aussagen sind richtig?
A ist im Grundbuch als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen. Es stellt sich heraus, dass die Eintragung auf einer nichtigen Verfügung beruht. Tatsächlich ist V Eigentümer. C kauft das Grundstück von A. Welche Aussagen sind richtig?
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