Auszug

Gutgläubiger Erwerb, § 892 I BGB

Gutgläubiger Erwerb

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Gutgläubiger Erwerb, § 892 I BGB

Gutgläubiger Erwerb, § 892 I BGB: Bei unrichtiger Eintragung des Veräußerers als Eigentümer im Grundbuch

  • Gutgläubiger Ersterwerb: Bestellung des Rechts durch vermeintlichen Eigentümer
  • Gutgläubiger Zweiterwerb: Übertragung des Rechts vom vermeintlichen Rechtsinhaber

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Wenn der Veräußerer einer unbeweglichen Sache keine Verfügungsbefugnis hat, kann der Erwerber trotzdem Eigentum erwerben?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

K kauft von N ein Grundstück. Zu seinen Gunsten wird eine Vormerkung ins Grundbuch eingetragen. Später findet K heraus, dass N überhaupt nicht Eigentümer des Grundstücks ist und zu Unrecht als Eigentümer eingetragen war. K wird kurz darauf als Eigentümerin eingetragen. Welche Aussagen sind richtig?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2

Eigentümer E möchte seinem Gläubiger G seine Forderung durch eine Hypothek an seinem Grundstück absichern. Welche Aussagen sind richtig?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 3

Eigentümer E möchte seinem Gläubiger G seine Forderung durch eine Hypothek an seinem Grundstück absichern. Welche Aussagen sind richtig?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 4

A ist im Grundbuch als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen. Es stellt sich heraus, dass die Eintragung auf einer nichtigen Verfügung beruht. Tatsächlich ist V Eigentümer. C kauft das Grundstück von A. Welche Aussagen sind richtig?

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