Auszug

Pauschalreisevertrag, §§ 651a ff. BGB

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Pauschalreisevertrag, §§ 651a ff. BGB

Einbeziehung der Mitreisenden in den Pauschalreisevertrag

  • Regelmäßig liegen nicht Voraussetzungen der Stellvertretung gem. §§ 164 ff. BGB vor: Mitreisende werden nicht selbst Vertragspartner
  • Aber echter Vertrag zugunsten Dritter, §§ 328 ff. BGB zugunsten der Mitreisenden
  • Auch Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter zugunsten der Mitreisenden

2.
Wiederholen

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Frage

Ergeben sich aus dem Pauschalreisevertrag auch Rechte der Mitreisenden, die nicht Vertragspartei geworden sind?

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