Auszug

Anfechtung, §§ 142 ff. BGB

AnfechtungAnfechtbarkeit

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Anfechtung, §§ 142 ff. BGB

Rechtsfolgen der Anfechtung

  • Insb. Willenserklärung ex tunc nichtig, § 142 I BGB: Rückwirkend von Anfang an
  • Ggf. Rückabwicklung nach Bereicherungsrecht, §§ 812 ff. BGB
  • Ggf. Ersatz des Vertrauensschadens, § 122 BGB

2.
Wiederholen

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Frage

Welche Rechtsfolgen hat eine wirksame Anfechtung?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A ist hobbymäßig Fahrradfahrer. Er kauft sich bei Einzelhändler E über dessen Website ein Rad. Eine Woche später bereut er den Kauf. Das Geld benötigt er dringend für andere Anschaffungen. Im Internet stand zudem, das Rad sei straßenverkehrstauglich, tatsächlich fehlen aber Reflektoren, die E trotz mehrfacher Aufforderung nicht nachliefert. Kann sich A ggf. vom Vertrag lösen?

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Frage 2

A kauft bei B ein Handy zum Preis von 500€. Wegen eines Irrtums ficht A den Kaufvertrag später an. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 3

A kauft einen Computer im Laden des Händlers H. Er bezahlt und nimmt den Computer gleich mit. Später ficht er wirksam den Kaufvertrag an wegen Eigenschaftsirrtums gem. § 119 II BGB. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 4

A kauft das Auto der B für 2.000€. Nach dem Kauf bekommt B ein weiteres Kaufangebot von C. Diese bietet 1.000€ mehr. B lehnt Cs Angebot ab, da sie bereits an A verkauft hat. A ficht jedoch später den Kaufvertrag wegen eines Irrtums an. Welche Aussagen sind richtig?

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