Auszug
- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Deliktsrecht
Deliktische Haftung mehrerer
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Deliktische Haftung mehrerer
Haftung mehrerer nebeneinander, § 840 BGB
- Haftung als Gesamtschuldner gem. §§ 421 ff. BGB
- Ggf. Problematik der gestörten Gesamtschuld, wenn von mehreren Schädigern einer geschützt durch vertragliches oder gesetzliches Haftungsprivileg (z.B. § 1359 BGB ggü. Ehegatten, § 1664 BGB ggü. Kindern); vgl. „Münchener Spielplatzfall“
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was bedeutet es konkret, dass mehrere Schädiger nebeneinander Haften?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A verursacht mit ihrem Auto fahrlässig einen Verkehrsunfall und beschädigt dabei das Auto der B. B hatte dabei ebenfalls einen Verschuldensanteil i.H.v. 25%. Welche Aussagen sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
A leiht ihr Auto dem B, der damit fahrlässig einen Verkehrsunfall verursacht und dabei das Auto der C beschädigt. Welche Aussagen sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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