Auszug
- Zivilrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Grundpfandrechte (Realsicherheiten des Immobiliarsachenrechts)
Nichtiger Darlehensvertrag
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Nichtiger Darlehensvertrag
Wenn Darlehensvertrag nichtig, Valuta aber bereits ausbezahlt
- Hypothek / Grundschuld sichert dann Rückforderungsanspruch des Darlehensgebers aus § 812 I 1 Alt. 1 BGB: Regelmäßig entsprechender Wille der Parteien durch Auslegung zu ermitteln
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie verhält es sich mit den Grundpfandrechten, wenn der besicherte Darlehensvertrag nichtig ist, das Darlehen aber bereits ausbezahlt wurde?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
K kauft ein Haus und finanziert dies durch ein Darlehen von Bank B, das mit einer Grundschuld auf das Hausgrundstück gesichert ist. Der Darlehensvertrag zwischen K und B ist jedoch nichtig. B hat das Darlehen bereits an K ausgezahlt. Welche Aussagen sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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