Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Bestimmung des Schuldverhältnisses
Mehrheit von Gläubigern
Konto
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Mehrheit von Gläubigern
Gemeinschaftskonten
- „Oder-Konto“: Jeder Kontoinhaber selbständig verfügungsberechtigt ⇨ Gesamtgläubiger, § 428 BGB
- „Und-Konto“: Kontoinhaber nur gemeinschaftlich verfügungsberechtigt ⇨ Mitgläubiger, § 432 BGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Welche Arten von Gemeinschaftskonten werden unterschieden?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A kauft von B ein Fahrrad unter Eigentumsvorbehalt. Während A es noch abbezahlt, wird das Fahrrad von C schuldhaft zerstört. Wer kann Schadensersatz aus § 823 I BGB gegen C geltend machen?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
A kauft von B ein Fahrrad unter Eigentumsvorbehalt. Während A es noch abbezahlt, wird das Fahrrad von C schuldhaft zerstört. Wer kann Schadensersatz aus § 823 I BGB gegen C geltend machen?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 3
A kauft von B ein Fahrrad unter Eigentumsvorbehalt. Während A es noch abbezahlt, wird das Fahrrad von C schuldhaft zerstört. Wer kann Schadensersatz aus § 823 I BGB gegen C geltend machen?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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