Auszug

Stellvertretung, §§ 164 ff. BGB

Unternehmensbezogenes Geschäft

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Stellvertretung, §§ 164 ff. BGB

Unternehmensbezogenes Geschäft: Rechtsgeschäft im Rahmen eines Gewerbebetriebs / Unternehmens geschlossen, z.B. Bestellung von Büromaterial, Anmietung von Geschäftsräumen

  • Wille Beteiligter im Zweifel gem. § 164 I 2 BGB, dass Unternehmensträger Vertragspartner sein soll (Betriebsinhaber / Gesellschaft)

2.
Wiederholen

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Was ist unter einem unternehmensbezogenen Geschäft zu verstehen? Welche Auswirkungen hat es?

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