Auszug

Vertrag zugunsten Dritter, §§ 328 ff. BGB

GrundverhältnisDeckungsverhältnisZuwendungsverhältnisValutaverhältnisDrittverhältnisVollzugsverhältnis

1.
Verstehen

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Vertrag zugunsten Dritter, §§ 328 ff. BGB

Einzelne Verhältnisse: z.B. Vater schenkt Tochter Sparbuch und schließt dafür bei einer Bank (Dritte) Sparvertrag zu ihren Gunsten ab; Gegenstand der Schenkung ist Anspruch auf Auszahlung der 5.000€ durch die Bank; die Bank als Schuldnerin (Versprechende) verspricht dem Vater als Gläubiger (Versprechungsempfänger) das Geld an die Tochter (Dritte) auszuzahlen

  • Grundverhältnis / Deckungsverhältnis: Zwischen Versprechendem und Versprechungsempfänger; z.B. hier zwischen Bank und Vater
  • Zuwendungsverhältnis / Valutaverhältnis: Zwischen Versprechungsempfänger und Drittem; z.B. Schenkungsvertrag, § 516 BGB; z.B. hier zwischen Vater und Tochter
  • Drittverhältnis / Vollzugsverhältnis: Zwischen Versprechendem und Drittem; vertragsähnliches Vertrauensverhältnis mit Pflichten aus § 241 II BGB; z.B. hier zwischen Bank und Tochter

  • Verhältnisse unabhängig: z.B. Deckungsverhältnis auch bei Wegfall von Valutaverhältnis
  • Aber Einwendungen aus Deckungsverhältnis können auch im Vollzugsverhältnis geltend gemacht werden, § 334 BGB

2.
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Frage

Wie bezeichnet man die einzelnen Verhältnisse zwischen Versprechendem, Versprechungsempfänger und Drittem? Hängen sie voneinander ab?

3.
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Frage 1

Vater V schenkt seiner Tochter T ein Sparbuch und schließt dafür bei Bank B einen Sparvertrag zu ihren Gunsten ab. Welche Aussagen sind richtig?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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