Auszug
- Zivilrecht
- Mobiliarsachenrecht
- Eigentumsübergang kraft Gesetzes
Vermischung / Vermengung, § 948 BGB
VermischungVermengung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Vermischung / Vermengung, § 948 BGB
Rechtsfolge, § 948 I BGB: Wie bei Verbindung mit beweglichen Sachen, § 947 BGB
- Miteigentum, §§ 948 I, 947 I BGB: Anteile nach Werten
- Alleineigentum: §§ 948 I, 947 II BGB: Wenn zahlenmäßiges Übergewicht
- Insb. Bargeld in Kasse / Geldbeutel: Wenn neuer Geldschein hineingelegt, wird dadurch regelmäßig Alleineigentum des Kasseninhabers begründet (falls nicht schon vorher rechtsgeschäftlicher Eigentumsübergang, z.B. aus § 932 BGB)
- Anspruch auf Entschädigung für Rechtsverlust gem. § 951 BGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wer hat Eigentum, wenn Stoffe miteinander vermischt oder vermengt werden?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Die Winzerinnen A und B besitzen jeweils einen Tank mit 500 Litern Weins. Sie entscheiden, die Weinsorten in einem gemeinsamen Tank zu verschneiden, um mit dem Cuvée eine neue Kreation zu erschaffen. As Wein hat einen Wert von 10 Euro pro Liter, während Bs Wein einen Wert von 5 Euro pro Liter hat. Welche Aussagen sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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