Auszug

Trennungs- und Abstraktionsprinzip

Trennungs- und AbstraktionsprinzipTrennungsprinzipAbstraktionsprinzip

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Trennungs- und Abstraktionsprinzip

Trennungs- und Abstraktionsprinzip

  • Trennungsprinzip: Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft zu trennen (sind nicht identisch)
    • z.B. niemals formulieren: „Durch den Kaufvertrag wurde die Kaufsache übereignet.“, sondern höchstens „zur Erfüllung des Kaufvertrags erfolgte die Übereignung.“
  • Abstraktionsprinzip: Unwirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts führt nicht zu Unwirksamkeit des Verfügungsgeschäfts

  • Tatsächlich muss nur diese simple Definition verstanden werden; die schuldrechtliche und sachenrechtliche Ebene einer Geschäftsbeziehung bei der Falllösung immer sauber auseinander zu halten, erfordert aber viel Übung und Präzision

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Was besagen das Trennungsprinzip und das Abstraktionsprinzip?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 2

Welche Aussagen über Trennungs- und Abstraktionsprinzip sind richtig?

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Frage 3

A kauft einen Computer im Laden des Händlers H. Er bezahlt und nimmt den Computer gleich mit. Später ficht er wirksam den Kaufvertrag an wegen Eigenschaftsirrtums gem. § 119 II BGB. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 4

A ist schwer dement und nicht mehr zur freien Willensbildung fähig. Verwirrt geht er ins Autohaus des B und kauft dort einen teuren Sportwagen. Als ihm sein Kauf präsentiert wird, ist A so begeistert, dass er einen Moment völliger Klarheit erlebt. Im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte nimmt er den Wagen entgegen und braust davon. Wie ist die Rechtslage?

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