- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Rechtsgeschäft und Vertragsschluss
Trennungs- und Abstraktionsprinzip
1.Verstehen
Trennungs- und Abstraktionsprinzip
Trennungs- und Abstraktionsprinzip
- Trennungsprinzip: Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft zu trennen (sind nicht identisch)
- z.B. niemals formulieren: „Durch den Kaufvertrag wurde die Kaufsache übereignet.“, sondern höchstens „zur Erfüllung des Kaufvertrags erfolgte die Übereignung.“
- Abstraktionsprinzip: Unwirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts führt nicht zu Unwirksamkeit des Verfügungsgeschäfts
- Tatsächlich muss nur diese simple Definition verstanden werden; die schuldrechtliche und sachenrechtliche Ebene einer Geschäftsbeziehung bei der Falllösung immer sauber auseinander zu halten, erfordert aber viel Übung und Präzision
2.Wiederholen
Was besagen das Trennungsprinzip und das Abstraktionsprinzip?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Welche Aussagen sind richtig?
Welche Aussagen über Trennungs- und Abstraktionsprinzip sind richtig?
A kauft einen Computer im Laden des Händlers H. Er bezahlt und nimmt den Computer gleich mit. Später ficht er wirksam den Kaufvertrag an wegen Eigenschaftsirrtums gem. § 119 II BGB. Welche Aussagen sind richtig?
A ist schwer dement und nicht mehr zur freien Willensbildung fähig. Verwirrt geht er ins Autohaus des B und kauft dort einen teuren Sportwagen. Als ihm sein Kauf präsentiert wird, ist A so begeistert, dass er einen Moment völliger Klarheit erlebt. Im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte nimmt er den Wagen entgegen und braust davon. Wie ist die Rechtslage?
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