Auszug

Entgangener Gewinn, § 252 BGB

Entgangener Gewinn

1.
Verstehen

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Entgangener Gewinn, § 252 BGB

Ersatz des entgangenen Gewinns, § 252 BGB: Ausgleich von Vermögensvorteilen, die im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses noch nicht zum Vermögen des Geschädigten gehörten, ihm jedoch ohne das schädigende Ereignis zugeflossen wären; z.B. entgangener Gewinn aus Auftrag, der wegen eines Krankenhausaufenthalts aufgrund eines Unfalls nicht ausgeführt werden konnte

  • Rentabilitätsvermutung: Bei gegenseitigem Vertrag widerleglich vermutet, dass Ausführung dem Gläubiger zumindest Ersatz aufgewendeter Kosten eingebracht hätte

2.
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Frage

Ist auch der durch das schädigende Ereignis entgangene Gewinn zu ersetzen?

3.
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Frage 1

Hersteller H soll Druckerei D am 01.04. eine neue Druckerpresse liefern. Um Platz zu schaffen, lässt D am 31.03. die alte Presse abbauen und verschrotten. H liefert kurzfristig erst am 03.04. Durch den ungeplanten Produktionsstillstand entgeht G ein Gewinn i.H.v. 50.000€. Hat er einen Ersatzanspruch?

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Frage 2

A verursacht schuldhaft einen Unfall, bei dem das Auto des B beschädigt wird. Während der Zeit der Reparatur kann der selbständige Vertreter B keine Kundenbesuche machen. Er hätte in dieser Zeit wahrscheinlich 800€ verdient. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 3

Hersteller H soll Druckerei D am 01.04. eine neue Druckerpresse liefern. Um Platz zu schaffen, lässt D am 31.03. die alte Presse abbauen und verschrotten. H liefert kurzfristig erst am 03.04. Durch den ungeplanten Produktionsstillstand entgeht D ein Gewinn i.H.v. 50.000€. Hat er einen Ersatzanspruch?

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