- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Inhalt von Schadensersatzansprüchen allgemein
Entgangener Gewinn, § 252 BGB
Ist auch der durch das schädigende Ereignis entgangene Gewinn zu ersetzen?
Die Frage, ob auch der durch ein schädigendes Ereignis entgangene Gewinn zu ersetzen ist, ist sehr relevant. Stell dir folgende Situation vor: Du bist Handwerker und hast einen lukrativen Auftrag an Land gezogen. Doch dann wirst du auf dem Weg zur Baustelle in einen Unfall verwickelt und musst für mehrere Wochen ins Krankenhaus. In dieser Zeit kannst du den Auftrag natürlich nicht ausführen. Der Auftraggeber findet einen Ersatz für dich und der Gewinn, den du erzielt hättest, bleibt dir verwehrt.
Hier greift § 252 BGB. Dieser regelt den Ersatz des entgangenen Gewinns. Darunter versteht man den Ausgleich von Vermögensvorteilen, die zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses noch nicht zum Vermögen des Geschädigten gehörten, ihm aber ohne dieses Ereignis zugeflossen wären. Ein Beispiel ist der entgangene Gewinn aus einem Auftrag, der aufgrund eines Krankenhausaufenthalts nach einem Unfall nicht ausgeführt werden konnte.
Dabei wird bei gegenseitigen Verträgen widerleglich vermutet, dass die Ausführung dem Gläubiger zumindest den Ersatz der aufgewendeten Kosten eingebracht hätte. Diese sogenannte Rentabilitätsvermutung erleichtert dem Geschädigten den Nachweis.
Der entgangene Gewinn ist also eine besondere Schadensposition, die neben Vermögenseinbußen wie Sachschäden oder Heilungskosten ersetzt werden muss, wenn der Gewinn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ohne das schädigende Ereignis angefallen wäre.
Ersatz des entgangenen Gewinns, § 252 BGB: Ausgleich von Vermögensvorteilen, die im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses noch nicht zum Vermögen des Geschädigten gehörten, ihm jedoch ohne das schädigende Ereignis zugeflossen wären; z.B. entgangener Gewinn aus Auftrag, der wegen eines Krankenhausaufenthalts aufgrund eines Unfalls nicht ausgeführt werden konnte
- Rentabilitätsvermutung: Bei gegenseitigem Vertrag widerleglich vermutet, dass Ausführung dem Gläubiger zumindest Ersatz aufgewendeter Kosten eingebracht hätte
Teste dein Wissen
Hersteller H soll Druckerei D am 01.04. eine neue Druckerpresse liefern. Um Platz zu schaffen, lässt D am 31.03. die alte Presse abbauen und verschrotten. H liefert kurzfristig erst am 03.04. Durch den ungeplanten Produktionsstillstand entgeht G ein Gewinn i.H.v. 50.000€. Hat er einen Ersatzanspruch?
Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Das sagen unsere Nutzer
Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.
Ziad T.
Jurastudent