- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Besonderheiten im Schuldverhältnis
Grundstücksverträge, § 311b I BGB
1.Verstehen
Grundstücksverträge, § 311b I BGB
Konvaleszenz möglich, § 311b I 2 BGB
- Heilung des Formmangels durch Auflassung und Eintragung ins Grundbuch
- Grundstücksvertrag dann ex nunc voll wirksam
2.Wiederholen
Sind Grundstücksverträge, die ohne Beachtung der notariellen Form geschlossen werden, in jedem Fall für immer unwirksam?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
A möchte sein Grundstück für 300.000€ an B verkaufen. Um Transaktionskosten zu sparen, lassen sie den Kaufpreis beim Notar nur mit 150.000€ beurkunden, halten aber in einem schriftlichen Dokument fest, dass der Kauf eigentlich zu 300.000€ erfolgen soll. B bezahlt dem A 300.000€. Welche Ansprüche hat B gegen A?
A möchte sein Grundstück für 300.000€ an B verkaufen. Um Transaktionskosten zu sparen, lassen sie den Kaufpreis beim Notar nur mit 150.000€ beurkunden, halten aber in einem schriftlichen Dokument fest, dass der Kauf eigentlich zu 300.000€ erfolgen soll. B bezahlt dem A 300.000€. Welche Ansprüche hat B gegen A?
A möchte B ihr Grundstück verkaufen. Sie schließen schriftlich einen Kaufvertrag ab. A lässt B das Grundstück auf, B wird als Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen. A fragt sich, ob der Kaufvertrag überhaupt wirksam ist. Wie ist die Rechtslage?
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