Auszug
- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Deliktsrecht
Deliktische Schadensersatzansprüche, §§ 823 ff. BGB
Deliktsrecht
1.Verstehen
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Deliktische Schadensersatzansprüche, §§ 823 ff. BGB
Deliktische Haftungsgründe
- Nachgewiesenes Eigenverschulden: § 823 I BGB, § 823 II BGB, § 824 BGB, § 825 BGB, § 830 I 1 BGB, § 830 II BGB, § 839 BGB, § 839a BGB
- Vermutetes Eigenverschulden (ggf. Exkulpation): § 831 BGB, § 832 BGB, § 833 2 BGB, § 834 BGB, §§ 836-838 BGB, §§ 7 III 1, Hs. 2, 18 I 2 StVG, §§ 44, 45 LuftVG
- Gefährdungshaftung (Verschulden keine Anspruchsvoraussetzung): § 833 1 BGB, § 1 ProdHaftG, §§ 7 I, III 1, HS. 1 StVG, § 1 UmweltG, §§ 26, 26 AtomG, §§ 22 II WHG, § 84 ArzneimittelG, § 32 GenTG
- Fremdverschulden: § 3 HaftpflG, § 139 BGB i.V.m. Art 34 GG
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Frage
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