Auszug
- Zivilrecht
- Allgemeines Sachenrecht
- Besitz
Mittelbarer Besitz, §§ 868 ff. BGB
Aufschwungexzess
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Mittelbarer Besitz, §§ 868 ff. BGB
Aufschwungexzess: Aufschwingen von Fremdbesitzer zum Eigenbesitzer
- Voriger mittelbarer Besitzer verliert Besitz
- Für neuen Eigenbesitzer entspricht das Aufschwingen Besitzerwerb („Feldbahnlokomotiven-Fall“)
- Relevanter Zeitpunkt für Gutgläubigkeit beim gutgläubigen Erwerb („bei Besitzerwerb“)
- Bei mittelbarem Besitzer liegt kein Abhandenkommen vor, da er unfreiwillig nicht den unmittelbaren, sondern nur den mittelbaren Besitz verliert
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie verhält es sich, wenn der unmittelbare Besitzer plötzlich anfängt, für sich selbst zu besitzen, statt für den mittelbaren Besitzer?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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