Auszug
- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Miete, Leasing, Pacht, Leihe, Darlehen
Leasingvertrag
LeasingvertragLeasing
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Leasingvertrag
Typische Vereinbarungen über Mängelrechte: Leasingtypische Abtretungskonstruktion
- Mietrechtliches Mängelgewährleistungsrecht ausgeschlossen zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer: Keine Mängelrechte
- Im Gegenzug Abtretung der Ansprüche aus kaufrechtlichem Mangelgewährleistungsrecht: Leasinggeber tritt seine Ansprüche gegen den Verkäufer der Sache an Leasingnehmer ab, §§ 437, 398 BGB
- Leasingnehmer muss sich bei Mangelhaftigkeit an Verkäufer halten
- Wenn Leasingnehmer für Leasinggeber zurücktritt, tritt hinsichtlich Leasingvertrag Wegfall der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB, ein: Kaufvertrag war Geschäftsgrundlage des Leasingvertrags, Anpassung sinnlos ⇨ Rücktritt, §§ 313 III 1, 346 ff. BGB
2.Wiederholen
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Frage
Wer hat üblicherweise gegen wen Gewährleistungsrechte, wenn an der geleasten Sache ein Mangel auftritt?
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