Auszug
- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Deliktsrecht
Deliktische Haftung mehrerer
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Deliktische Haftung mehrerer
Gemeinsam handelnde Schädiger, § 830 BGB: Beteiligte, egal ob Mittäter oder Teilnehmer (Anstifter und Gehilfen) i.S.d. Strafrechts
- Haften gemeinsam nebeneinander jeder für ganzen Schaden, § 830 I 1 BGB
- Eigene Anspruchsgrundlage bei alternativer Kausalität, § 830 I 2 BGB: Wenn nicht feststellbar, welche Handlung ursächlich Kausalitätsnachweis erleichtert
- In Praxis wird dann Grundtatbestand mitzitiert, z.B. §§ 823 I, 830 I 2 BGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wer haftet, wenn mehrere Schädiger für den gleichen Schaden verantwortlich sind?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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