Auszug
- Zivilrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Grundbuch, insb. Unrichtigkeit
Gutgläubiger Erwerb, § 892 I BGB
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Gutgläubiger Erwerb, § 892 I BGB
§ 892 BGB betrifft nur unrichtig im Grundbuch eingetragene Rechte
- Verfügungsverbot über Vermögen als Ganzes ohne Zustimmung des Ehegatten, § 1365 BGB: Absolutes Recht (⇨ wird von § 892 2 BGB nicht überwunden)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Hilft § 892 BGB auch über das Verfügungsverbot über das Vermögen als Ganzes ohne Zustimmung des Ehegatten aus § 1365 BGB hinweg?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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