Auszug
- Zivilrecht
- Zivilrechtliches Allgemeinwissen
- Ausdrücke und Definitionen
Realakt
Realakt
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Realakt
Realakt: Nur auf tatsächlichen Erfolg gerichtete Handlung; Gesetz knüpft daran Rechtsfolge unabhängig vom Willen des Handelnden; z.B. das Einbringen von Sachen in Mieträume bewirkt gem. § 562 Abs. 1 S. 1 BGB die Begründung eines Vermieterpfandrechts; z.B. die Verarbeitung einer Sache bewirkt gem. § 950 BGB den Eigentumsübergang
- Willenserklärung: Kundgabe rechtlich bedeutsamen Willens, gerichtet auf Herbeiführung einer Rechtsfolge
- Rechtsgeschäft: Tatsächlicher Eintritt eines Rechtserfolgs, weil er gewollt ist
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter einem Realakt?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Welche Aussagen über Realakt und Willenserklärung sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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