Auszug

Vormerkung: Wirkung der Vormerkung, §§ 883 ff. BGB

Rangwirkung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Vormerkung: Wirkung der Vormerkung, §§ 883 ff. BGB

Rangwirkung, § 883 III BGB: Rang des gesicherten Rechts bestimmt sich nach Zeitpunkt der Eintragung der Vormerkung

2.
Wiederholen

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Frage

Welcher Zeitpunkt ist für die Bestimmung des Rangs eines Rechts maßgeblich, wenn eine Vormerkung eingetragen wird?

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