Auszug

Trennungs- und Abstraktionsprinzip

VerpflichtungsgeschäftGrundgeschäftKausalgeschäftVerfügungVerfügungsgeschäftDurchführungsgeschäft

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Trennungs- und Abstraktionsprinzip

Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft

  • Verpflichtungsgeschäft / Grundgeschäft / Kausalgeschäft: Schuldrechtlicher Vertrag; Rechtsgeschäft, das Leistungsverpflichtung begründet (lat.: „causa“, dt.: „Rechtsgrund“); z.B. Kaufvertrag verpflichtet Auto zu übereignen
  • Verfügungsgeschäft / Durchführungsgeschäft: Dinglicher Vertrag (sachenrechtlicher Vertrag); Rechtsgeschäft, durch das ein Recht unmittelbar übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird; z.B. Übereignung des Autos, um Verpflichtung aus Kaufvertrag zu erfüllen

2.
Wiederholen

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Frage

Was sind Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte und wie unterscheiden sie sich?

3.
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Frage 1

A ist schwer dement und nicht mehr zur freien Willensbildung fähig. Verwirrt geht er ins Autohaus des B und kauft dort einen teuren Sportwagen. Als ihm sein Kauf präsentiert wird, ist A so begeistert, dass er einen Moment völliger Klarheit erlebt. Im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte nimmt er den Wagen entgegen und braust davon. Wie ist die Rechtslage?

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Frage 2

Welche Aussagen über Trennungs- und Abstraktionsprinzip sind richtig?

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Frage 3

Wie unterscheiden sich Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft?

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Frage 4

A ist schwer dement und nicht mehr zur freien Willensbildung fähig. Verwirrt geht er ins Autohaus des B und kauft dort einen teuren Sportwagen. Als ihm sein Kauf präsentiert wird, ist A so begeistert, dass er einen Moment völliger Klarheit erlebt. Im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte nimmt er den Wagen entgegen und braust davon. Wie ist die Rechtslage?

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