Auszug

Minderjährigenschutz

Minderjährigenschutz

1.
Verstehen

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Minderjährigenschutz

Rechtlich nachteilhaftes dingliches Geschäft mit gesetzlichem Vertreter selbst

  • Auflassungserklärung gem. §§ 873 I, 925 BGB des Vertreters grds. gem. §§ 1629 II, 1795 II, 181 BGB bei Insichgeschäften unwirksam, es sei denn zur Erfüllung einer Verbindlichkeit
  • Erfüllung einer Verbindlichkeit aus Schenkungsvertrag

    • Früherer BGH, Gesamtbetrachtungslehre: Wenn dinglicher Vertrag nachteilhaft, auch vorteilhaftes Grundgeschäft (Schenkung) als nachteilhaft zu beurteilen (umgekehrt nicht) ⇨ keine VertretungsmachtSchenkung und Auflassung unwirksam
      • Trennungs- und Abstraktionsprinzip missachtet
    • h.M.: Teleologische Reduktion des § 181 BGB a.E. „zur Erfüllung einer Verbindlichkeit“ wegen Minderjährigenschutz dahingehend, dass Selbstkontrahieren auch dann nicht möglich, wenn Erfüllungsgeschäft für Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft Schenkung wirksam, Auflassung unwirksam (Ergänzungspfleger muss bestellt werden, § 1809 BGB)

2.
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Sind rechtlich nachteilhafte dingliche Geschäfte mit dem gesetzlichen Vertreter selbst zulässig?

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