Auszug
- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Geschäftsfähigkeit
Minderjährigenschutz
Minderjährigenschutz
1.Verstehen
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Minderjährigenschutz
Rechtlich nachteilhaftes dingliches Geschäft mit gesetzlichem Vertreter selbst
- Auflassungserklärung gem. §§ 873 I, 925 BGB des Vertreters grds. gem. §§ 1629 II, 1795 II, 181 BGB bei Insichgeschäften unwirksam, es sei denn zur Erfüllung einer Verbindlichkeit
- Erfüllung einer Verbindlichkeit aus Schenkungsvertrag
- Früherer BGH, Gesamtbetrachtungslehre: Wenn dinglicher Vertrag nachteilhaft, auch vorteilhaftes Grundgeschäft (Schenkung) als nachteilhaft zu beurteilen (umgekehrt nicht) ⇨ keine Vertretungsmacht ⇨ Schenkung und Auflassung unwirksam
- Trennungs- und Abstraktionsprinzip missachtet
- h.M.: Teleologische Reduktion des § 181 BGB a.E. „zur Erfüllung einer Verbindlichkeit“ wegen Minderjährigenschutz dahingehend, dass Selbstkontrahieren auch dann nicht möglich, wenn Erfüllungsgeschäft für Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ⇨ Schenkung wirksam, Auflassung unwirksam (Ergänzungspfleger muss bestellt werden, § 1809 BGB)
2.Wiederholen
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Frage
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