Auszug

Inhalt von Schadensersatzansprüchen, §§ 249 ff. BGB

SchadensberechnungTotalreparationDifferenzhypothese

1.
Verstehen

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Inhalt von Schadensersatzansprüchen, §§ 249 ff. BGB

Schadensberechnung

  • Grds. Totalreparation: Vollständige Ausgleichung aller zurechenbaren materiellen und immateriellen Schäden ausnahmslos; unabhängig vom Maß des Verschuldens (Verschulden muss sich immer nur auf Haftungsbegründung beziehen, nicht auf Haftungsfolgen)
  • Schaden berechnet grds. anhand Differenzhypothese: Vergleich der Vermögenslagen mit und ohne schädigendes Ereignis
  • Aber normativer Schadensbegriff: Ggf. Korrektur der Differenzhypothese unter wertenden Gesichtspunkten

2.
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