Auszug
- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Kaufvertrag
Gewährleistung: Mangel, §§ 434, 435 BGB
Kaufrechtliches MängelgewährleistungsrechtMängelrechte
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Gewährleistung: Mangel, §§ 434, 435 BGB
Verkürzte Verjährungsfrist, § 438 I, II BGB
- Regelmäßig zwei Jahre, § 438 I Nr. 3 BGB
- Bei Verbrauchsgüterkauf Ablaufhemmungen, § 475e III, IV BGB
- Sonderbestimmungen für digitale Elemente von Waren mit digitalen Elementen in §§ 475e I BGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie lange kann der Käufer seine Mängelrechte geltend machen?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A kauft am 01.03.2022 bei B ein Fahrrad. Im Nachhinein findet A heraus, dass das Rad bereits bei Übergabe mangelhaft war. Bis wann kann er seine Mängelrechte geltend machen?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
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- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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