Auszug

Kfz-Haftung B: Haftung des Halters, § 7 I StVG

HalterhaftungHalterSchwarzfahrt

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Kfz-Haftung B: Haftung des Halters, § 7 I StVG

Schwarzfahrtohne Vorsatz des Halters, § 7 III StVG

  • Grds. haftet Fahrer anstelle des Halters
  • Halter haftet daneben, wenn Benutzung schuldhaft ermöglicht

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Haftet der Halter eines Kfz auch, wenn der Fahrer das Kfz ohne sein Wissen und Wollen fährt?

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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

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