Auszug

Eigentumsvorbehalt: Übertragung des Anwartschaftsrechts, §§ 929 ff. BGB analog

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Eigentumsvorbehalt: Übertragung des Anwartschaftsrechts, §§ 929 ff. BGB analog

Gutgläubiger Ersterwerb vom Nichtberechtigten: Anwartschaftsrecht gutgläubig vom vermeintlichen Eigentümer erworben; z.B. Vorbehaltskäufer gibt sich als Eigentümer aus und verkauft auch unter Eigentumsvorbehalt weiter an Dritten

  • §§ 932 ff. BGB direkt anwendbar, da (bedingte) Übertragung des Eigentums gewollt
  • Dritter erwirbt Anwartschaftsrecht, wenn bei Übergabe gutgläubig hinsichtlich der Eigentümerstellung

2.
Wiederholen

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Frage

Wie verhält es sich, wenn der Vorbehaltskäufer sich als Eigentümer ausgibt und an einen gutgläubigen Dritten übereignet?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Der Vorbehaltskäufer K und der Dritte D einigen sich über die Übereignung eines Autos unter Eigentumsvorbehalt, das K selbst zuvor unter Eigentumsvorbehalt von Verkäufer V erworben hat. K gibt sich dabei als Eigentümer aus, D ist gugläubig. Welche Aussagen sind richtig?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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