- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Schadensersatz wegen Pflichtverletzung im Schuldverhältnis
Zuordnung der Schadenspositionen
1.Verstehen
Zuordnung der Schadenspositionen
Schadensersatz neben und statt der Leistung
- Interesse an geschuldeter Leistung besteht noch
- Schadensersatz neben der Leistung
- Einfacher Schadensersatz neben der Leistung, § 280 I BGB
- Verzugsschaden, §§ 280 I, II, 286 BGB
- Anspruch auf Leistung besteht fort
- Kein Interesse an geschuldeter Leistung mehr
- Schadensersatz statt Leistung, §§ 280 I, III, 281-283 BGB
- Schadensersatz statt Leistung wegen Nichtleistung oder Schlechtleistung, §§ 280 I, III, 281 BGB
- Schadensersatz statt Leistung wegen Verletzung von Schutzpflichten, §§ 280 I, III, 282 BGB
- Schadensersatz wegen nachträglicher Unmöglichkeit, §§ 280 I, III, 283 BGB
- Schadensersatz wegen anfänglicher Unmöglichkeit, § 311a II BGB
- Nach Schadensersatzverlangen Anspruch auf Leistung ausgeschlossen, § 281 IV BGB
- Abgrenzungsfrage: Ob der Gläubiger noch das Interesse an der Leistung hat (dann neben der Leistung, weil er beides will) oder das Interesse durch die Schädigung weggefallen ist (dann statt der Leistung, weil er nur noch Schadensersatz will)
- Mit dieser einfachen Abgrenzung lassen sich die meisten Fälle lösen und es bedarf somit häufig nicht der komplizierteren Abgrenzungsmodelle zum Schadensersatz, die häufig zu viel Verwirrung führen
- Daneben gibt es weitere Abgrenzungsmodelle zum Schadensersatz, die für spezifische Situationen manchmal passender sind
2.Wiederholen
Wie unterscheiden sich Schadensersatz statt und neben der Leistung? In welchen Fällen ist welcher Anspruch einschlägig?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Einzelhändler E mietet bei V für einen Tag einen Motorroller für eine besondere Verkaufsaktion. Da V genau diesen Roller an diesem Tag spontan privat nutzen möchte, weigert sie sich, Roller zur Verfügung zu stellen. E entgeht deshalb ein Gewinn i.H.v. 1.000€. Kann er vertraglichen Schadensersatz verlangen?
Maler M soll das Haus des A streichen. Beim Betreten des Grundstücks trampelt er unachtsam durch ein Blumenbeet und verursacht dabei einen Schaden i.h.v. 100€. Um die Appelle des A, besser auf seine Blumen aufzupassen, schert sich M nicht und zertrampelt beim Ausladen seiner Utensilien weitere drei Blumenbeete des A. Welche Schadensersatzanspruchsgrundlage ist einschlägig?
Maler M soll das Haus des A streichen. Beim Betreten des Grundstücks trampelt er unachtsam durch ein Blumenbeet und verursacht dabei einen Schaden i.h.v. 100€. Welche Schadensersatzanspruchsgrundlage ist einschlägig?
K kauft bei V ein Scharnier, das V als "rostfrei" deklariert hat. K legt es zu seinen anderen Scharnieren in der Garage. Tatsächlich ist das Scharnier rostig und der Rost überträgt sich auf die anderen Scharniere. Den Rost fachmännisch zu entfernen, kostet pro Scharnier 5€. Welche Schadensersatzanspruchsgrundlage ist einschlägig?
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