Auszug
- Zivilrecht
- Zivilrechtliches Allgemeinwissen
- Ausdrücke und Definitionen
Gegenstand
GegenstandGegenständeRechtsobjekt
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Gegenstand
Gegenstand / Rechtsobjekt: Gegenstand von Rechten und Pflichten, d.h. alles, was einem Herrschaftsrecht durch ein Rechtssubjekt (natürliche oder juristische Person) unterliegen kann
- Sachen: Körperliche Gegenstände, § 90 BGB
- Rechte
- Sonstige Vermögensbestandteile: z.B. Kundenstamm eines Unternehmers
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter dem Begriff „Gegenstand“?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Welche Aussagen über Gegenstände sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
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- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
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Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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